Förderung des kulturellen Lebens in Horgen – Unser Auftrag

1962 wurde der Kulturfonds Horgen gegründet.

Ziel der Gründer war, eine gemeinnützige Stiftung ins Leben zu rufen, die das künstlerische und kulturelle Eigenleben in der Gemeinde Horgen fördert.

Unter dem Namen «Kulturfonds Horgen» besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Horgen. Stiftungsorgane sind der Stiftungsrat und die Kontrollstelle. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 5, maximal 9 Mitgliedern. Er konstituiert und ergänzt sich selbst. Dem Stiftungsrat sollen mindestens je ein Vertreter der Vereinigung Pro Horgen, der ortsansässigen Wirtschaftskreise und der politischen Gemeinde Horgen angehören. Zweck ist die Erhaltung und Förderung des kulturellen und künstlerischen Eigenlebens in der Gemeinde Horgen.

Der Kulturfonds leistet einen wichtigen kulturellen Beitrag in der Gemeinde Horgen. Lag früher der Schwerpunkt vor allem bei Einzel- und Gruppenausstellungen, so hat die Stiftung in den letzten Jahren parallel dazu neue, innovative Wege beschritten. So konnten etwa die Installation der ersten Kunst im Zürichsee (Himmelsruderer beim Parkbad Seerose) oder auch ein gemeinsames Kunstprojekt mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Schule Horgen realisiert werden.

Der Kulturfonds Horgen will dem Horgner Kunstschaffen Öffentlichkeit verschaffen und hofft, damit auch unentdeckte Talente in ihren Anfängen bestärken zu können. Vielleicht gehören Sie ja auch dazu. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Kunstschaffende oder Kunstschaffender im Bereich bildende Kunst (Fachbereich Malerei, Skulpturen, Fotografie) sind.